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Ergänzung zur Friedhofsordnung lt. Beschluss vom 29.09.2013
1. Einheitliche Gräbergrößen im Friedhofshauptbereich:
Einzelgrab: | Länge: 170 cm | Breite: 80 cm |
Doppelgrab: | Länge: 170 cm | Breite: 160 cm |
2. Für kleinere Urnengräber ist links neben dem Eingang ein eigener Bereich vorgesehen
3. Mindestens 1/3 eines Grabes soll mit einheimischen und standortgemäßen Pflanzen bepflanzt werden
4. Auf Sauberkeit im Friedhof und bei der Abfallsammelstelle ist zu achten: größere Blumenstöcke, größere Mengen an Erde und größere Übertöpfe bzw. Schachteln dürfen nicht in der Sammelstelle unseres Friedhofs entsorgt bzw. abgestellt werden
5. Für weitere Fragen steht ihnen Hr. Mair Hermann, vom Pfarrgemeinderat zum Friedhofsverwalter bestimmt, gerne zur Verfügung